Qualität statt Dumpingpreis

Einleitend möchte ich hier John Ruskin zitieren:

„Es ist unklug, zu viel zu zahlen,
aber es ist schlimmer, zu wenig zu zahlen.“

Was Sie als Kunde mit Sicherheit überhaupt nicht brauchen sind schwer verständliche Dolmetscher mit zweifelhaften Sprachkenntnissen und mangelhafte oder sinnentfremdete Übersetzungen von unprofessionellen Übersetzern.

Bedenken Sie bitte, wenn aufgrund schwerfälliger oder mangelhafter Kommunikation Ihr Vorhaben misslingt, wird es unter Umständen wesentlich teurer für Sie.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Übersetzer behauptet Übersetzungen - noch dazu preisgünstig, schnell und flexibel - in allen Fachgebieten anfertigen zu können. Angefangen von anspruchsvollen Verträgen bis hin zu Betriebsanleitungen, Gebrauchsanweisungen, medizinischen Befunden, Wirtschaft, Kunst und sogar Literatur - alles aus einer Hand und im Handumdrehen. Die Zeilenpreise liegen weit unter dem üblichen Marktpreis, der gesetzlich verankert ist. Es klingt alles sehr verlockend, doch zugleich auch sehr unglaubwürdig und unseriös.

Grundsätzlich wird das Honorar nach JVEG (Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz) berechnet. Demnach liegt der Zeilenpreis für Übersetzungen zwischen 1,80 Euro und 2,10 Euro. Maßgeblich sind dabei die Zeilen des Ausgangstextes.

Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Der Zeilenpreis richtet sich nach Schwierigkeitsgrad, Arbeitsaufwand und Eilbedürftigkeit.

Der Schwierigkeitsgrad wird nach fachlichen und/oder technischen Anforderungen ermittelt.

Werden in einem Text häufig Fachausdrücke verwendet, ist die Übersetzung des Textes als besonders erschwert anzusehen.

Übersetzungen mit erhöhtem Formatierungsaufwand, wie z.B. Zeugnisse und Vordrucke, werden in der Regel nach Stunden abgerechnet, da sich der Aufwand in Zeilenpreisen extrem schwer berechnen lässt. Für die Berechnung nach Zeitaufwand gilt ein Stundensatz von 50,00 Euro.

Texte sind dann schwer lesbar, wenn ihr Inhalt optisch oder grammatikalisch/syntaktisch nur schwer erfasst werden kann. Dies ist z. B. bei schwer leserlicher Handschrift, Überstempelungen, Korrekturen, Verweisungen, schlechter Wiedergabe oder sinnentstellenden grammatikalisch-syntaktischen oder orthographischen Fehlern der Fall. Mitunter werden zu übersetzende Texte von Personen abgefasst, die die jeweilige Sprache nur mangelhaft beherrschen. In solchen Fällen ist es inhaltlich schwierig, die Bedeutung des Mitgeteilten nachzuvollziehen und in einer Übersetzung adäquat wiederzugeben.

Besondere Eilbedürftigkeit liegt dann vor, wenn der Text – auch in Hinsicht auf seine Länge – in sehr kurzer oder zu ungewöhnlicher Zeit übersetzt werden muss, also z. B. über Nacht, innerhalb weniger Stunden, übers Wochenende oder, bei umfangreichen Dokumenten, innerhalb sehr kurzer Frist. In diesem Fall erfolgt eine individuelle Honorarvereinbarung, die sich nach den Umständen des Einzelfalles richtet.

Für Übersetzungen, die zur mehrfachen Verwendung bestimmt sind, etwa als Aushang, Formular, Rundschreiben, Flyer, Broschüre usw. fallen Zuschläge an.

Die Beglaubigung ist im Preis inbegriffen.

Der Mindestauftragswert für eine Übersetzung beträgt 60,00 Euro.

Der Stundensatz bei Dolmetschereinsätzen liegt je nach Vorbereitungsaufwand, Einsatzzeit und Einsatzort zwischen 85,00 Euro und 120,00 Euro. Es kann auch ein Halbtages- oder Tagessatz vereinbart werden.

Sollte außerdem eine spezifische Thematik eine Vorbereitungszeit erfordern, wird diese gesondert in Rechnung gestellt.

Die An- und Abfahrtzeiten sowie die Wartezeiten gelten als Dolmetschertätigkeit.

Die Fahrtkosten werden mit 0,42 € je Entfernungskilometer berechnet. Dies gilt jedoch nur für Dolmetschereinsätze, die im Umkreis von 250 km von meinen Standorten in Hamburg und Berlin ausgeführt werden sollen. Für Dolmetschereinsätze, die außerhalb dieser Reichweite ausgeführt werden sollen, fallen Reisekosten und Übernachtungskosten an, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. 19% für gewerbliche Kunden aus Deutschland. Leistungen, die für gewerbliche Kunden aus EU-Ländern und für alle Kunden aus nicht EU-Ländern erbracht werden, sind nicht umsatzsteuerpflichtig.

Gern unterbreite ich Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Bitte senden Sie Ihre Anfrage an RO@dolmetscherin24.de oder rufen Sie mich einfach an.