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2.05.2023

Der angestellte Rechtsanwalt

Der Anwalt muss nicht nur den Tatsachenstoff vollständig erfassen und die Informationen des Mandanten kritisch sichten; er muss auch versuchen, diese zu erweitern, weil gerade der rumänische Mandant in seiner Subjektivität vielfach die Kehrseite seiner Position nicht oder nicht klar genug sieht, oder weil er glaubt, er werde seinen Anwalt verwirren, wenn er ihm alles offenbarte. Der Anwalt sollte die Phantasie entwickeln, den gegnerischen Vortrag, die mutmaßliche Zeugenaussage, oder das nach seinem eigenen Augenschein vielleicht abschätzbare Sachverständigengutachten vorauszusagen.
Der Anwalt sollte insistieren auf einer selbstkritischen Überlegung des Mandanten und auf dessen skeptischer Vorausschau auf eine Beweisaufnahme. Er muss sich die Frage stellen, wie entgegen den subjektiv beeinflussten Informationen seines Mandanten die Interessenlage und die Gedankengänge der Parteien damals wirklich waren, und dabei gegebenenfalls auch einen rumänischen Übersetzer hinzuziehen.
Der Anwalt sollte - entgegen häufig geäußerten Bedenken - nicht zögern, Zeugen, von denen viel abhängt, wenn möglich vorab zu befragen; allerdings behutsam und in einer Weise, die das Bemühen um Objektivität erkennen läßt, damit nicht der Verdacht entsteht, man wolle beeinflussen. Der Anwalt muss die Rechtsprobleme prüfen, so insbesondere auch die Beweislastfragen, und sich in Spezialgebiete einarbeiten. Klageabweisungen mangels Schlüssigkeit offenbaren nicht selten, dass eine gesetzliche Bestimmung übersehen wurde und dass die Rechtsprobleme nicht zu Ende gedacht worden sind.
Schwieriger ist die Prozessvorbereitung und die Prognose, wenn die Entscheidung von Generalklauseln wie Treu und Glauben, von der Deutung widersprüchlicher Urkunden oder von der Auslegung eines mündlichen Mißverständnisses (versteckten Dissenses) abhängt. Oder aber, wenn das strenge Recht und die Billigkeit in Widerspruch geraten. Oder wenn eine allgemeine Rechtsfrage noch nicht entschieden ist. In solchen Fällen kommt es auf ein ausgeprägtes Judiz und besonders sorgfältiges Abwägen an. Aber selbst dann bleibt die Prognose oft unsicher.
Hilfreich für die Prozessvorbereitung ist eine schriftliche Information, die den Mandanten zur Präzision zwingt. Ist der Mandant dazu nicht in der Lage oder nicht geneigt, wird ein guter Anwalt in wichtigen und komplizierten Fällen den Tatbestand in Gegenwart des Mandanten diktieren. Vor allem ist im Wege der Vorkorrespondenz zu erreichen, dass die Argumente, der Tatsachenstoff und die Beweismittel der Gegenseite vollständig erörtert werden, so dass Überraschungen in der Verhandlung möglichst vermieden werden.

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