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Die Technik

In der wissenschaftlichen Literatur lassen sich hier zwei Arten der Bearbeitung unterscheiden: Während die eine sich vorwiegend auf die Darstellung und Analyse der handwerklichen Abläufe bei der Zerspanung aus der Sicht des Anwenders konzentriert, bezieht sich die andere eher auf die drehtechnische Bearbeitung und damit auf die Herstellung der Produkte an Hand konkreter Skizzen oder technischer Zeichnungen.
Die Relevanz der diversen Arbeitstheorien für die betriebliche Praxis, wie sie vor allem in der letzten Zeit im universitären Bereich entwickelt und veröffentlicht wurden, ist bisher kaum beachtet worden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die überwiegende Zahl der Betriebe in Deutschland die moderne Technik in den Entwicklungsabteilungen einerseits und die Arbeit an den Werkbänken andererseits bereits eingeführt haben, bevor die theoretischen Grundlagen erarbeitet waren. Eine Ausnahme bildet hier der gesamte Bereich der maschinellen Bearbeitung durch Werkzeugroboter, der an dieser Stelle aber keine große Rolle spielt.

Die Praxis

Ein besonderer Wert muss der Kooperation zwischen den Betrieben und den beratenden Rechtsanwälten zugemessen werden. Gerade dort, wo die Fragen der Rechtssicherheit im Handelsverkehr deutlich auftauchen, läßt sich die Anwendung der diversen Regeln für die Auslegung beobachten, und es können somit Rückschlüsse auf die jeweils vorherrschend verwendete Arbeitsweise gezogen werden. Diese hier angedeutete Perspektive berührt auch einen zentralen Bereich der für die Führung des Unternehmens erforderlichen Einziehung offener Forderungen mit Hilfe des Inkasso, denn der Jurist, der die Bedeutungen juristischer Ausdrücke analysieren muss, kann die mit ihnen verbundenen Vorgänge und die entsprechend erforderlichen Handlungen voraussehen.
Die Form der Partnerschaft ist hierbei in enger Verbindung zum herkömmlichen Begriff des Rechts zu sehen. Eine Frage nach der Ehe einerseits zieht die Frage nach der Trennung und deren Regeln andererseits nach sich. Die Ebene der Kommunikation der Partner untereinander kann erleichtert werden durch die Hinzuziehung eines Anwalts, der wie ein Mediator die Konflikte zwischen den Parteien lösen kann, ohne die Grenzen des Zumutbaren zu überschreiten. Er selbst erläuterte bereits in einem früheren Werk den Begriff der Verständigung und er nahm eine Trennung zwischen Fragen des Unterhalts und des Fürsorgerechts vor, die auch für spätere rentenrechtliche Überlegungen entscheidungserheblich wurde. Nähere Informationen dazu finden Sie auf verschiedenen Seiten im Internet.

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