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Übersicht
Die Technik
In der wissenschaftlichen Literatur lassen sich hier zwei Arten der Bearbeitung unterscheiden:
Während die eine sich vorwiegend auf die Darstellung und Analyse der handwerklichen Abläufe bei der Zerspanung
aus der Sicht des Anwenders konzentriert, bezieht sich die andere eher auf die drehtechnische Bearbeitung und damit
auf die Herstellung der Produkte an Hand konkreter Skizzen oder technischer Zeichnungen.
Die Relevanz der diversen Arbeitstheorien für die
betriebliche Praxis,
wie sie vor allem in der letzten Zeit im
universitären Bereich entwickelt und veröffentlicht wurden, ist bisher kaum beachtet worden. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass die überwiegende Zahl der Betriebe in Deutschland die moderne Technik
in den Entwicklungsabteilungen einerseits und die Arbeit
an den Werkbänken andererseits bereits eingeführt haben, bevor die theoretischen Grundlagen erarbeitet waren.
Eine Ausnahme bildet hier der gesamte Bereich der maschinellen Bearbeitung durch Werkzeugroboter, der an dieser
Stelle aber keine große Rolle spielt.
Die Praxis
Ein besonderer Wert muss der Kooperation zwischen den Betrieben und den beratenden Rechtsanwälten zugemessen
werden. Gerade dort, wo die Fragen der Rechtssicherheit im Handelsverkehr deutlich auftauchen, läßt sich die
Anwendung der diversen Regeln für die Auslegung beobachten, und es können somit Rückschlüsse auf die jeweils
vorherrschend verwendete Arbeitsweise gezogen werden. Diese hier angedeutete Perspektive berührt auch einen
zentralen Bereich der für die Führung des Unternehmens erforderlichen Einziehung offener Forderungen mit Hilfe des
Inkasso,
denn der Jurist, der die Bedeutungen juristischer Ausdrücke analysieren muss, kann die mit ihnen
verbundenen Vorgänge und die entsprechend erforderlichen Handlungen voraussehen.
Die Form der Partnerschaft ist hierbei in enger Verbindung zum herkömmlichen Begriff des Rechts zu sehen.
Eine Frage nach der Ehe einerseits zieht die Frage nach der Trennung und deren Regeln andererseits nach sich.
Die Ebene der Kommunikation der Partner untereinander kann erleichtert werden durch die Hinzuziehung eines
Anwalts, der wie ein
Mediator
die Konflikte zwischen den Parteien lösen kann, ohne die Grenzen des Zumutbaren zu
überschreiten. Er selbst erläuterte bereits in einem früheren Werk den Begriff der Verständigung und er nahm
eine Trennung zwischen Fragen des Unterhalts und des Fürsorgerechts vor, die auch für spätere rentenrechtliche
Überlegungen entscheidungserheblich wurde. Nähere Informationen dazu finden Sie auf verschiedenen
Seiten im Internet.
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