Was tun wenn der Patient nicht zahlt:
Ärzte, Zahnärzte und andere selbstständig Tätige in den Heilberufen werden immer häufiger damit konfrontiert, dass
ihre Patienten die offenen Rechnungen nicht bezahlen.
Während gewerbliche Unternehmer ihre offenen Forderungen einfach gerichtlich durchsetzen können, müssen Ärzte
verschiedene standesrechtliche und berufsrechtliche Vorschriften in Betrachtung ziehen.
Ein Rechtsanwalt kann in solchen Fällen kompetente Unterstützung bei der Durchsetzung offener Forderungen und dem
Inkasso bei säumigen Patienten
geben, ohne dass dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet wird.
Bezahlt der Patient die ärztliche Liquidation trotz Mahnung nicht, so ist dem Arzt der Weg eröffnet, die Forderung
durch einen spezialisierten
Anwalt
zunächst außergerichlich einziehen zu lassen, und anschließend
erforderlichenfalls gerichtlich feststellen und rechtskräftig durch Urteil titulieren zu lassen.
Zahlt der Patient gleichwohl nicht, so kann auf Grund des Vollstreckungstitels ein Zwangsvollstreckungsverfahren
samt den damit eröffneten Möglichkeiten der Pfändung eingeleitet werden. Leider ist es nicht möglich, den Anspruch
des Patienten auf Erstattung der Behandlungskosten gegenüber seiner privaten Krankenversicherung zu pfänden.
Um Zahlungsausfälle von vornherein zu vermeiden, ist ein konsequentes Forderungsmanagement und ein zügiges
Mahn- und
Inkassoverfahren
notwendig, soweit nicht privatärztliche Verrechnungsstellen mit dem Forderungseinzug
beauftragt werden. Dies beginnt bereits bei Abschluss des Behandlungsvertrages und einer zeitnahen
Rechnungsstellung. Besondere Vorteile bringt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass jedenfalls das Geburtsdatum
des Patienten, also des Schuldners, bekannt ist.
Erfolgt auf die Liquidation keine alsbaldige Zahlung, so muss der Patienten nochmals gemahnt werden.
Die anschließende Mahnung durch einen Rechtsanwalt kann die Zahlungsbereitschaft des Patienten erhöhen.
Es gibt dafür Anwälte, die sich auf
Inkasso für Ärzte und Zahnärzte
spezialisiert haben.
Wie oben dargestellt, ist bei erfolglosem außergerichtlichem Forderungseinzug die Einleitung gerichtlicher
Maßnahmen dringend empfohlen; zum einen um der Forderung Nachdruck zu verleihen, und zum anderen, um die Verjährung
des Anspruchs zu verhindern.
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